bb) Der amtliche Verteidiger reichte anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote über Fr. 7‘838.00 (inkl. Auslagen von Fr. 178.00 und 8 % MWST; Stundensatz Fr. 180.00) ein. Die Leistungsübersicht des Verteidigers lässt nur bedingt einen Schluss zu, wie viel Zeit für welche Tätigkeiten aufgewendet wurden, weil mehrere Positionen verschiedene Leistungen umfassen. Am 11. Mai 2016 macht der Verteidiger einen Aufwand von 180 Minuten unter dem Titel „Telefon Klient, Berufungserklärung erstellen und verschicken, Aktenstudium“ geltend. Ebenfalls drei Stunden Aufwand weist die Leistungs- Kantonsgericht Schwyz 42