Überdies ist davon auszugehen, dass das mediale Interesse auch der hohen Deliktssumme geschuldet ist. Weil sich der Beschuldigte selbst anzeigte und in Bezug auf die (einfache) Veruntreuung und die Urkundenfälschung geständig war, fand trotz intensiver Berichterstattung keine mediale Vorverurteilung statt, die über das hinausging, was der Beschuldigte ohnehin eingestand. Im Übrigen lassen sich die von der Verteidigung zum Teil geschilderten Folgen (z.B. soziale Ächtung, Blicke beim Einkaufen oder Nachbarn, die nicht mehr grüssen) nicht ohne Weiteres allein auf die mediale Berichterstattung zurückführen.