Gleichzeitig verbrauchte er abgezweigtes Geld für sich und seine Geschäfte, wenn er die benötigten Mittel gerade nicht zur Verfügung hatte. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte wenige Tage nachdem er mit seinem Verteidiger einen ersten Termin hatte und somit wissen musste, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer Strafuntersuchung kommen wird, trotzdem nochmals veruntreutes Geld bar abhob und dadurch die Papierspur unterbrach. Dieses Verhalten zeigt, dass der Beschuldigte aus egoistischen Beweggründen handelte und selbst dann nicht davon abliess, als er Kontakt mit seinem Verteidiger aufgenommen hatte und eine rechtliche Aufarbeitung absehbar war.