Hinsichtlich des subjektiven Tatverschuldens versuchte der Beschuldigte in einer ersten Phase durch die Auslandtransaktionen sowie die riskanten Termingeschäfte ursprünglich private Verluste durch den Einsatz veruntreuter Gelder wieder zurückzugewinnen. Trotz zusätzlicher Verluste machte er weiter, bis er aufgrund der entstandenen Liquiditätsengpässe gezwungen war, weitere Transaktionen zwischen den verschiedenen Konti vorzunehmen. Gleichzeitig verbrauchte er abgezweigtes Geld für sich und seine Geschäfte, wenn er die benötigten Mittel gerade nicht zur Verfügung hatte.