2 StGB ist bei der qualifizierten Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe zwingend mit einer Geldstrafe bis zu 500 Tagessätze zu verbinden. Bereits dieses Strafmass übersteigt das erwähnte Höchstmass für die Geldstrafe, weshalb eine Asperation aufgrund der mehrfach begangenen Geldwäscherei nicht mehr in Frage kommt.