am 22. September 2012, mithin fünf Tage nach dem ersten Termin mit dem Verteidiger, veruntreutes Geld im Umfang von Fr. 23‘500.00 vom Konto seines Einzelunternehmens bar ab und unterbrach so die Papierspur. Dieses Verhalten hinterlässt erhebliche Zweifel an den Schilderungen der Verteidigung zur Verfassung und zum Gemütszustand des Beschuldigten in jenen Tagen. Zudem lässt es darauf schliessen, dass der Beschuldigte in der ganzen Zeit planmässig vorging und zuletzt immer noch den Überblick hatte, wo er veruntreute Gelder liegen hatte.