_, auf die Missstände aufmerksam geworden seien. An seinem Geburtstag, dem 17. September 2012, habe der Beschuldigte sodann allem ein Ende setzen und – nota bene nachdem er sämtliche Unterlagen zu seinen Spekulationsgeschäften vernichtet hatte – Selbstmord begehen wollen, was er dann aber nicht in die Tat umgesetzt habe. Stattdessen habe er mit dem Verteidiger Kontakt aufgenommen und es sei noch am gleichen Abend zu einem ersten Treffen gekommen. Trotz dieser von der Verteidigung geschilderten Verfassung des Beschuldigten hob dieser Kantonsgericht Schwyz 26