mm) Der Beschuldigte tätigte am 29. Mai 2012 eine Überweisung von Fr. 5‘000.00 vom Konto des D.________ auf dasjenige seines Einzelunternehmens (U-act. 3.3.19). Letzteres stand zuvor mit einem Saldo von Fr. 367.13 zu Buche (U-act. 2.2.117). Am folgenden Tag überwies der Beschuldigte von diesem Konto Fr. 3‘410.00 an das Betreibungsamt AC.