GmbH wies vor der Gutschrift einen Saldo von Fr. 12‘435.75 auf (U-act. 6.4.98). Gleichentags tätigte der Beschuldigte einen E-Banking-Auftrag über Fr. 22‘000.00 und am 15. Juli 2011 bezog er Fr. 1‘500.00 bar (U- act. 6.4.99). Der Saldo des Kontos der X.________ AG betrug vor der Überweisung Fr. 3‘285.30 (U-act. 6.6.390). Am gleichen Tag, also am 13. Juli 2011 tätigte der Beschuldigte auch von diesem Konto aus einen E-Banking-Auftrag in Höhe von Fr. 5‘000.00 (U-act. 6.6.390). Bis Ende des Monats Juli verringerte sich zudem der Saldo auf Fr. 2‘701.35 (U-act. 6.6.390). Einen Monat später wies das Konto einen Negativsaldo auf (U-act.