jj) Mit Valuta vom 11. Mai 2011 bezahlte der Beschuldigte vom Konto des D.________ Fr. 18‘000.00 auf das Konto seines Einzelunternehmens R.________ (U-act. 3.3.16), welches zu diesem Zeitpunkt einen Negativsaldo von Fr. -15.17 aufwies (U-act. 2.2.109). Gleichentags überwies er von diesem Konto Fr. 16‘000.00 auf das obgenannte Konto der N.________ GmbH (U- act. 6.4.97). Der Saldo auf diesem Konto lag zuvor bei Fr. 1‘330.90 (U- act. 6.4.97). Bis zum 27. Mai 2011 tätigte der Beschuldigte von diesem Konto Zahlungen im Gesamtbetrag von Fr. 21‘896.30, während in der gleichen Zeit Gutschriften im Umfang von lediglich Fr. 5‘156.55 eingingen.