Vom Konto der N.________ GmbH, das vor der Gutschrift von Fr. 20‘000.00 einen Kontostand von Fr. -1‘946.65 verzeichnete (U-act. 6.4.92), tätigte der Beschuldigte am 8. und 9. September 2010 Zahlungen von insgesamt Fr. 17‘705.35 (U-act. 6.4.92). Hinsichtlich der Fr. 3‘500.00, welche der Beschuldigte auf das Haushaltskonto bei der U.________ (Bank V) überwies, lässt sich feststellen, dass sich dieses Geld mit den auf dem Konto befindlichen Vermögenswerten von Fr. 7‘317.60 vermischte und dass zwei Tage nach der Überweisung unter anderem Hypothekarzinsen von Fr. 4‘181.95 bezahlt wurden (U-act.