nete (U-act. 6.4.71). In der Folge bezahlte die J.________ GmbH Rechnungen im Umfang von Fr. 17‘996.60, ohne dass weitere Gutschriften auf dem Konto verzeichnet wurden (U-act. 6.4.71). Somit muss der Beschuldigte das veruntreute Geld für Angelegenheiten der J.________ GmbH verwendet haben, zumal sich das deliktische Geld mit den Vermögenswerten auf dem Konto vermischte.