ff) Ferner bezahlte der Beschuldigte am 9. April 2008 Fr. 25‘000.00 vom Konto des D.________ auf das Konto seines Einzelunternehmens (U- act. 3.3.11). Vor dieser Transaktion wies das Konto des Einzelunternehmens einen Negativsaldo von Fr. -837.87 auf (U-act. 2.2.83). Tags darauf überwies er Fr. 20‘000.00 auf das Konto der J.________ GmbH (U-act. 2.2.84), welches zu diesem Zeitpunkt mit Fr. -669.05 ebenfalls einen negativen Saldo verzeich- Kantonsgericht Schwyz 21