ee) Des Weiteren zahlte der Beschuldigte vom erwähnten Konto des D.________ am 18. Februar 2008 Fr. 20‘000.00 auf das Konto des R.________ (U-act. 3.3.10), welches vorher einen Saldo von Fr. 34.88 aufwies (U-act. 2.2.81). Einen Tag später leitete er diese Fr. 20‘000.00 auf das U.________ (Bank V) Konto seines Einzelunternehmens weiter (Kontonummer uu; U-act. 2.2.82), wovon er daraufhin am gleichen Tag bzw. am 22. Februar und am 4. März 2012 Ausgaben im Umfang von Fr. 14‘614.35 tätigte (U- act. 6.2.2395-2409). Überdies vermischte sich das Geld mit den auf dem Konto befindlichen Vermögenswerten, weshalb davon auszugehen ist, dass es für das Einzelunternehmen R.______