__ GmbH, indem er gleichentags, also am 23. März 2007, Ausgaben im Umfang von Fr. 10‘560.00 tätigte, welche er ohne die Fr. 8‘000.00 aufgrund des zuvor ausgewiesenen Saldos von Fr. 4‘061.95 nicht hätte vornehmen können (U-act. 6.4.68). Hinzu kommt, dass die J.________ GmbH dieses Konto weiterhin nutzte und über dieses Zahlungen tätigte. Das deliktische Geld, welches sich bei der Überweisung mit den Vermögenswerten der J.________ GmbH vermischte, wurde somit in der Folge verbraucht.