Sodann wies das Konto der J.________ GmbH vor der Überweisung einen Negativsaldo von Fr. -1‘643.56 auf (U-act. 6.4.64). Obwohl am 11. August 2005 noch eine Gutschrift von Fr. 1‘183.60 einging, fiel der Saldo aufgrund mehrerer Zahlungen im Totalbetrag von Fr. 20‘101.95 am 12. August 2005 bereits wieder ins Negative. Dadurch hat als erstellt zu gelten, dass die veruntreuten Gelder für die geschäftlichen oder andere Zwecke der J.________ GmbH verbraucht wurden.