Zwar erscheint es wenig glaubhaft, dass der Beschuldigte ohne genauere Informationen über das geplante Vorhaben einen derart hohen Betrag von Fr. 150‘000.00 investierte und dieses Geld nie von T.________ zurückforderte, trotzdem fehlen konkrete Hinweise, wie dieses Geld vom Beschuldigten und T.________ verwendet wurde. Immerhin lässt sich der Anklage entnehmen, wann welcher Betrag auf das Konto von T.________ überwiesen wurde. Bei diesen Konti handelt es sich ausschliesslich um Inlandkonti, weshalb der paper trail nicht unterbrochen wurde.Weil die Kontoinhaber stets ersichtlich blieben, stellen sie lediglich eine Verlängerung der Papierspur dar.