__ von seinem V.________ (Bank VI)-Konto Fr. 60‘000.00 auf das Konto des Einzelunternehmens des Beschuldigten (U-act. 6.2.2181). Sodann transferierte der Beschuldigte vom genannten Konto des D.________ am 14. März 2006 Fr. 100‘000.00 auf das erwähnte Konto seines Einzelunternehmens (U- act. 6.2.2208) und überwies am gleichen Tag denselben Betrag auf ein Konto bei der W.________ (Bank VII) wiederum lautend auf T.________ (U- act. 6.2.2210). Der Beschuldigte machte zu diesen Überweisungen nur wenige Angaben.