6.1.110) und Fr. 103‘093.20 (U-act. 6.1.111) an die S.________ (Bank IV) und leitete somit einen grossen Teil der an den Vortagen veruntreuten Gelder ins Ausland weiter. Auf diese Weise liess der Beschuldigte im Zeitraum vom 23. Januar 2007 bis zum 9. Mai 2007 seinem Einzelunternehmen total Fr. 590‘000.00 unberechtigterweise zukommen, wovon er anschliessend insgesamt Fr. 547‘537.30 ins Ausland an die S.________ (Bank IV) weitertransferierte.