Sodann übermittelte er am 1. Februar 2007 Fr. 50‘000.00 wiederum vom Konto des Vereins F.________ auf dasjenige seines Einzelunternehmens, welches zuvor ein Guthaben von Fr. 626.83 aufwies (U-act. 2.2.61). Am darauffolgenden Tag leitete er von diesem Geld Fr. 37‘836.00 an die S.________ (Bank IV) weiter (U-act. 6.1.105). Ferner überwies er am 23. Februar 2007 Fr. 100‘000.00 vom Konto des D.________ an sein Einzelunternehmen (U-act. 2.2.62). Gleichentags zahlte er vom Konto seines Einzelunternehmens Fr. 98‘868.50 an die S.________ (Bank IV) (U- act. 6.1.107), nachdem der Kontostand vor diesen Transaktionen bei Fr. 8‘896.53 gelegen hatte (U-act. 2.2.62). Am 16. März 2007 leistete er er-