bb) Gemäss Anklage vom 13. November 2015 wird dem Beschuldigten im Zusammenhang mit diesen 17 Barbezügen zudem vorgeworfen, die Nachverfolgung und Einziehung dieser Vermögenswerte verunmöglicht zu haben, „zumal er das Geld für seine laufenden geschäftlichen und privaten Auslagen und Bedürfnisse“ verbraucht habe (Vi-act. 1, S. 6). Der Beschuldigte sagte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, er gehe davon aus, dass er am Kantonsgericht Schwyz 11