aa) Zwischen dem 30. September 2005 und dem 30. März 2012 habe der Beschuldigte insgesamt 17 Barbezüge im Gesamtbetrag von Fr. 175‘643.00 von verschiedenen Konti der Privatkläger getätigt, wodurch er die Papierspur und die Nachverfolgung der Vermögenswerte unterbrochen und somit deren Einziehung verunmöglicht habe. Kantonsgericht Schwyz 10