c) Die Anklage vom 13. November 2015 wirft dem Beschuldigten vor, die Ermittlung der Herkunft sowie die Auffindung und die Einziehung von Vermögenswerten im Gesamtbetrag von mindestens Fr. 1‘095‘490.00, welche er in widerrechtlicher Bereicherungsabsicht von Post- und Bankkonti der Privatkläger abdisponiert habe, vereitelt zu haben.