BGE 100 IV 30). Treuhänder gehören grundsätzlich zur erfassten Tätergruppe mit erhöhten Vertrauensanforderungen (BGE 100 IV 30; BGer, Urteil 6B_136/2008 vom 18. Juli 2008, E. 2.2). c) Der Beschuldigte war einzelzeichnungsberechtigter Kassier der drei Privatkläger und verwaltete somit deren Vermögen. Für seine Tätigkeit für den D.________ erhielt er eine Entschädigung (U-act. 10.1.123, Fragen 4 f.). Die- Kantonsgericht Schwyz 7