Der amtliche Verteidiger sei aus der Staatskasse zu entschädigen. 5. Alle abweichenden und sich widersprechenden Anträge des Anklägers und der Privatkläger seien abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden sollte. Kantonsgericht Schwyz 3 Die Privatkläger beantragten, den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und machten ihre Zivilforderungen geltend (Vi-act. 23, S. 22 ff.).