A. Am 13. Dezember 2012 erstattete A.________ bei der kantonalen Staatsanwaltschaft eine Selbstanzeige wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung (U-act. 10.0.01). In der Folge eröffnete die kantonale Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter; U-act. 9.0.01), in welcher sich der D.________, der Verein F.________ und der Gewerbeverein H.________ als Privatkläger konstituierten (U-act. 8.1.03, 8.1.05 und 8.1.07).