_, 4. Gewerbeverein H.________, Privatkläger, Berufungsgegner und Anschlussberufungsführer, vertreten durch I.________, betreffend Veruntreuung, qualifizierte Geldwäscherei, Urkundenfälschung (Berufung und Anschlussberufungen gegen das Urteil des Strafgerichts des Kantons Schwyz vom 25. Februar 2016, SGO 2015 12);- hat die Strafkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben: