13.6) eine Eingabe ein. Der zweite Strafbefehl wurde rund 8 Monate später, am 29. Januar 2015 erlassen (U-act. 14.1). Dessen Überweisung an das Bezirksgericht Küssnacht datiert vom 10. April 2015 (Vi-act. A.I.a). Im Gesamten dauerte das Verfahren von der Strafanzeige bis zur Überweisung an das Gericht gut fünf Jahre.