Ausserdem hätte sich eher das Verfahren betreffend Bewilligungsentzug im Kanton Schwyz als das vorliegende Verfahren auf das Weiterbestehen der Berufsausübungsbewilligung im Kanton Luzern ausgewirkt. Kantonsgericht Schwyz 25 dd) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Überlegungen erweist sich das Verschulden entgegen der vorinstanzlichen Qualifikation (angefochtenes Urteil, E. 2.a) als mittelschwer. Als diesem Verschulden angemessen erscheint eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen.