wird. Bei zahnärztlichen Behandlungen erfolgt die Einwilligung in der Regel stillschweigend, indem sich der Patient in die Behandlung begibt (Claudia Fink, Aufklärungspflicht von Medizinalpersonen, Diss. St. Gallen 2008, S. 195). Der Patient muss sich daher darauf verlassen können, dass ein praktizierender Zahnarzt über die für seine Berufsausübung notwendigen Voraussetzungen verfügt. Im Rahmen der freien Zahnarztwahl sind die fachlichen und persönlichen Qualitäten wesentliches Entscheidungskriterium für die Wahl eines bestimmten Zahnarztes.