An mehr [d.h. weitere ayurvedische oder naturmedizinische Behandlungen] könne sie sich nicht erinnern (U-act. 6.2, S. 8). Auch die Privatklägerin 1 gab an, dass sie bei den ersten zwei oder drei Behandlungen Tropfen erhalten habe. Nachher habe sie dies aber nicht mehr gewollt. Ihr sei es nicht um diesen Hintergrund gegangen, sie Kantonsgericht Schwyz 16