SRSZ 571.110). Die in den Honorarrechnungen aufgelisteten Behandlungen sind auch für Laien als zahnärztliche zu erkennen, so insbesondere die VMK-Stiftkrone (Tarifziffer 4708), die provisorische Kunststoffkrone (Tarifziffer 4724) und das Rezementieren der Krone (Tarifziffer 4756). Auch die Kostenorientierungen enthalten praktisch ausschliesslich Positionen, welche mit Taxpunkt-Codes versehen sind (U-act. 2.1.13; 2.2.8). Ebenso sind den schriftlichen Schilderungen der Privatklägerinnen weitestgehend typisch zahnärztliche Behandlungen zu entnehmen, so z.B. „Löcher flicken“, eine Krone einsetzen, die Wurzelbehandlung eines Zahns (U-act. 2.1.7 und 2.2.7).