B. Mit Berufungserklärung vom 20. Januar 2016 stellte der Beschuldigte folgende Anträge (KG-act. 3): 1. Es seien die Ziffern 1., 2., 3., 5. und 6. des vorinstanzlichen Urteils vom 30. November 2015 im Prozessverfahren Nr. SEO 2015 2 vollumfänglich aufzuheben und der Berufungskläger sei von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen. 2. Eventualiter sei in Anwendung von Art. 52 StGB von einer Bestrafung abzusehen. 3. Subeventualiter ist die Strafe gemäss Ziffer 2. des vorinstanzlichen Urteils nach richterlichem Ermessen angemessen zu reduzieren.