5. Die Kosten dieses Verfahrens, - bestehend aus den Strafuntersuchungskosten von Fr. 4‘228.00 und den Gerichtskosten in Höhe von Fr. 1‘000.00 -, betragen gesamthaft Fr. 5‘228.00 und werden der beschuldigten Person überbunden. [Zahlungsmodalitäten] 6. [Vollzug] 7. [Rechtsmittelbelehrung] 8. [Zustellung] Dagegen meldete der Beschuldigte am 7. Dezember 2015 rechtzeitig Berufung an (KG-act. 2). Am 4. Januar 2016 überwies die Vorinstanz die Akten dem Kantonsgericht Schwyz (KG-act. 1). Kantonsgericht Schwyz 8