Der Beschuldigte, Herr A.________, hat indessen das Recht, innerhalb von 60 Tagen ab Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils durch Zahlung des vollständigen Betrages der vorerwähnten Ersatzforderung von Fr. 13‘508.30 auf das Konto des Bezirksgerichts Küssnacht, (PC-Konto-Nr. 60-19347-7), die ungehinderte Freigabe des Wertschriftendepots an ihn zu bewirken. 4. Die Zivilforderungen der beiden Privatklägerinnen werden auf den Zivilweg verwiesen.