- Anteil Wertschriften des Wertschriftendepots zz bei der M.________ (Bank), bewertet per 31.12.2009 mit Fr. 97‘098.00, bis zur vollständigen Zahlung der vorerwähnten Ersatzforderung von Fr. 13‘508.30. Die M.________ (Bank) wird frühestens 60 Tage nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils angewiesen, die Wertschriften bestmöglich bis zur Erreichung des Totalbetrags der Forderung von Fr. 13‘508.30 zu verkaufen und das Geld auf das Konto des Bezirksgerichts Küssnacht (PC-Konto-Nr. 60-19347-7), zu überweisen.