A.________ verletzte mit der Behandlung F.________. Dabei veränderte er die Situation in deren Mund und veränderte Zähne und Zahnfleisch in ihrem Bestand und löste Blutungen aus. Er applizierte mehrfach Spritzen und führte ihr betäubende Substanzen zu. Er tötete einen Nerv ab. Die Behandlung führte zu Schmerzen und Entzündungen. Er führte die Behandlung mit Zustimmung von F.________ aus. Deren Einwilligung zur Behandlung basierte aber auf der Information vom 06.02.2009 und der Offerte vom 09.02.2009 und beruhte auf der Annahme, dass A.__