Die zahnärztlichen Behandlungen gemäss Offerte fanden im Zeitraum vom 02.02.2009 bis Ende Juni 2009 in H.________ statt. A.________ erhielt für die offerierten Leistungen gemäss Positionen 1-4 vom 06.02.2009 bis Ende Juni 2009 von F.________ CHF 5'410.65, weshalb die Leistungen auch als in dieser Zeitspanne erbracht gelten können. 2.3 Im Zeitraum vom 09.02.2009 bis 05.04.2009 wurde in H.________ eine Wurzelbehandlung mit nachfolgender Überkronung durchgeführt (Position 5).