Mit der Behandlung verletzte A.________ jeweils G.________. Dabei veränderte er die Situation in deren Mund und veränderte Zähne und Zahnfleisch in ihrem Bestand und löste Blutungen aus. Er setzte einen Stift ein. Er applizierte mehrfach Spritzen und führte ihr betäubende Substanzen zu. Die Behandlung führte zu Schmerzen und Entzündungen und verringerte die Nervempfindung an weiteren Zähnen. Er führte die zahnärztlichen Eingriffe an G.________ zwar mit Zustimmung der Patientin aus. Deren Einwilligung basierte aber auf der Information vom 21.01.2009 und der Annahme, dass A.___