offerierte G.________ mit erstem detailliertem Kostenvoranschlag vom 22.01.2009 zahnärztliche Leistungen für CHF 7'388.00. G.________ willigte mit Ausnahme der Behandlung des Ein- Kantonsgericht Schwyz 3 schliffs einer "smil line für CHF 300.00" in das Vorgehen ein. Sie begann regelmässige Akontozahlungen auf sein Konto zu überweisen. A.________ führte an G.________ insbesondere folgende Behandlungen durch: 1.1 Am 21.01.2009 nahm er an G.________ in H.________ folgende zahnärztliche Leistungen im Wert von CHF 426.00 vor: