Dabei führte er zahnärztliche Behandlungen durch wie Jahreskontrolle, Bestandesaufnahme, Aufklärung über die beabsichtigten zahnärztlichen Eingriffe, Kariesbehandlungen an verschiedenen Zähnen sowie Wurzelbehandlung mit Einsetzen einer Krone. Er stellte für die Behandlung Rechnung über CHF 8'097.65, die Anfertigung der Krone durch den Zahnprotetiker kostete zusätzlich CHF 1'117.40. Bei den Zahnbehandlungen applizierte er jeweils Spritzen zur Betäubung. Er erweckte gegenüber der Patientin den Anschein, dass er eine normale zahnärztliche Praxis führen würde. Er unterliess es, beim Aufklärungsgespräch vom 21.01.2009 G.____