Schändung mit Penetration von Kindern: Fr. 20‘000.00-Fr. 30‘000.00] sowie Anlage 2 zu § 7 Nr. 45 [Fr. 15‘000.00 für mehrfache sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen an unter zwölfjähriger Tochter, ohne GV], Nr. 50 [Fr. 15‘000.00 für mehrfache sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen an behinderter Tochter, ohne GV, 1997-2001], Nr. 64 [Fr. 25‘000.00 für mehrfache Vergewaltigung und sexuelle Nötigung an erwachsener Tochter mit Schlägen und Drohungen, 1997-2000] und Nr. 149 [Fr. 20‘000.00 für Vergewaltigungen der unter zwölfjährigen Stieftochter, GV und sexuelle Handlungen, 1989-1994]). Dispositivziffer 7 lit. b des angefochtenen Urteils ist zu bestätigen. 9. Zusammenfassung