wicklung eingegriffen hätten (Vi-act. 27, Plädoyer Verteidigung, S. 21). Auf die Vorfälle angesprochen, wirkte der Privatkläger denn auch nach wie vor äusserst emotional betroffen. Es ist offensichtlich, dass ihn das Ganze noch sehr belastet, was sich auch an dem durch ihn geäusserten Gedanken zeigte, den Kantonsgericht Schwyz 47