__ gemäss dem Bericht von Dr. I.________ vom 8. September 2016 wesentlich durch das Bemühen des Beschuldigten geprägt gewesen zu sein, sich der Forderung seiner Ehefrau nach einer Psychotherapie anzupassen und deren von ihr gedrohten Scheidung zu entgehen. Ausserdem verleugnet(e) und verdrängt(e) der Beschuldigte Konflikte zwecks eigener psychischer Entlastung und er war gegenüber seinem Therapeuten unoffen. Während des Behandlungsverlaufs zeigte sich der Beschuldigte gemäss Dr. I.________ einer deliktorientierten Behandlung zwar zugänglich und konnte bzw. kann sich zunehmend besser den deliktspezifischen Themen stellen.