47 StGB mit Verweis auf BGer, Urteil 6B_14/2007 vom 17. April 2007). Die Strafempflindlichkeit ist mithin als durchschnittlich zu bewerten. Den Vorfall in Italien bestritt der Beschuldigte anlässlich seiner Befragungen mehrheitlich zwar nicht, er legte aber auch kein Geständnis ab und er stellt sich erst- wie zweitinstanzlich gegen eine entsprechende Verurteilung. Gemäss seinen eigenen Angaben fühlte sich der Beschuldigte sodann nicht bedroht, als der Privatkläger mit dem Blakenstecher bei ihm zu Hause auftauchte und ihn durch das Dorf „jagte“ bzw. er hatte keine Angst um sich selber, sondern vielmehr um den Privatkläger.