Auch Besuche auf Internetseiten können Spuren hinterlassen. Das Hinterlassen solcher ist nicht mit einer Speicherung gleichzusetzen. Vorliegend kann nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte die Laptops deshalb versteckte, weil er befürchtete, dass sich darauf noch Surfspuren befinden, ohne dass er um die Speicherung im Browser-Cache wusste. Er sieht sich als ungeübten Computernutzer, der im Umgang mit elektronischen Geräten wenig versiert ist. Privat Kantonsgericht Schwyz 37