Die Aussagen des Beschuldigten hinsichtlich der beschlagnahmten Laptops sind widersprüchlich. So spricht er einerseits davon, er habe sie vernichten oder entsorgen und davor im Geschäft – wo Computerspezialisten gearbeitet hätten ‒ noch „Daten“ entfernen wollen, weil er auf diesen viel gesurft habe. Andererseits gab er zu Protokoll, er habe zu viele IT-Geräte gehabt und aufhören wollen, nach Pornografischem zu surfen, oder aber er wisse nicht mehr, weshalb er die beiden Geräte am Arbeitsplatz versteckt habe (vgl. U- act. 10.1.07 N 11, 13, 14 und 23, S. 5 ff., sowie N 34, S. 10; U-act. 10.1.08 N 49, S. 12).