Gleitmittel für das Eindringen habe er nicht benutzt. Er habe Schmerzen verspürt, als er in ihn eingedrungen sei und auch noch später. Der Beschuldigte habe zuerst seinen Penis in ihn hingesteckt und habe dann gleichzeitig „gewixt“, bis er gekommen sei. Der Beschuldigte sei zum Samenerguss gekommen, als er noch in ihm gewesen sei. Er habe anschliessend sofort auf das WC müssen. Als er vom WC zurückge- Kantonsgericht Schwyz 28