Schon die kognitive Unterlegenheit oder eine emotionale oder soziale Abhängigkeit können einen ausserordentlichen psychischen Druck erzeugen, der es insbesondere Kindern verunmöglicht, sich gegen sexuelle Übergriffe zu wehren. Dies ist namentlich beim Missbrauch durch Autoritätsträger des gleichen Haushalts in Betracht zu ziehen, weil hier Ängste und Verluste der Zuneigung unmittelbar zur ernsten Bedrohung werden können. In solchen Situationen Kantonsgericht Schwyz 22