Die sexuellen Übergriffe hätten denn auch zumindest bis zum Vorfall in Italien während längerer Zeit aufgehört, nachdem der Privatkläger sich mit einem Tritt gegen den Beschuldigten gewehrt habe. Der Beschuldigte habe nicht aktiv darauf hingewirkt, eine Abhängigkeit zu schaffen oder zu erhöhen, den Privatkläger erheblich unter Druck zu setzen und dessen Willen zu brechen, sondern er habe eine Kantonsgericht Schwyz 21